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Vorschläge für eine Rentenreform (Teil 1)

Prinzip und Grundgedanken einer Rentenreform auf der Basis eines
"Drei-Generationen-Vertrages" - Thesenartige Kurzfassung (Teil 1)

Vorbemerkung

Hier wird weder eine neue noch eine geschlossene Lösung vorgestellt. Vielmehr wird an eine Leitlinie für eine Rentenreform erinnert, über die berufene Fachleute, allen voran Prof. Dr. Wilfrid Schreiber, - z.T. schon vor Jahrzehnten - nachgedacht haben. Hinter diesem Reformvorschlag steht die Absicht, den Realwert der Rente zu sichern und das generative Verhalten zu normalisieren, also die Grundvoraussetzung für die Zukunftssicherheit der Renten zu schaffen.
Die nachfolgenden Thesen berühren nicht die bisherige Altersrente als solche. Vielmehr geht es darum, nach dem Prinzip der Einkommensbelastung auch die Umlagefinanzierung einer Kinderrente zu ermöglichen. Die nachfolgenden Thesen dienen auch zur Information. Sie wollen nur Grundsätze aufgreifen, die für ein Reformgesetz entsprechend den aktuellen Bedürfnissen modifiziert und mit Übergangslösungen kombiniert werden müssen.

Grundsätze

Die Rolle des Staates

Träger des Lebensunterhalts - von der Kindheit bis zum Alter - ist die arbeitende Bevölkerungsschicht, nicht der Staat. Der Staat ist kein Vormund und keine Wohlfahrtseinrichtung; er hat auf diesem Gebiet lediglich die Einhaltung der Regeln zu gewährleisten, die Familie gemäß Art. 6/1 GG zu schützen und ein Klima der Sicherheit und Zukunftshoffnung zu schaffen.

Der "Drei-Generationen-Vertrag"

Die Grundlage einer gerechten und nachhaltigen Altersversorgung ist ein "Drei-Generationen-Vertrag". Er muß den gegenwärtigen, seit der Bismarckschen Sozialgesetzgebung überkommenen
"Zwei-Generationen-Vertrag" ablösen. Dieser letztere "Vertrag", der eigentlich nur ein "Zwei-Generationen-System" darstellt, wirkt bis heute nur zwischen der arbeitenden und der im Ruhestand lebenden Generation. Er läßt die Bedingungen des Bevölkerungsnachwuchses und seiner Ausbildung außer Acht. Dieser Mangel hat zwei Ursachen. Erstens galt es zur Zeit der Sozialisierung der Alterslasten als natürlich und selbstverständlich, daß die Menschen heiraten und Kinder haben; man mußte hier also nicht vorbauen. Zweitens hat man damals - und bis heute - die Leistung der Mütter weder erkannt, noch anerkannt. Immerhin hat Prof. Kurt Biedenkopf 1988 betont, daß "in den Familien Kapital gebildet wird".

Der Begriff "Versicherung" ist in der Rentendebatte verfehlt

"Die Bezeichnung 'Versicherung' scheint unvermeidbar den Irrtum zu nähren, die Versicherungs -'Beiträge' finanzierten die Altersversicherung des Beitragszahlers, und diese irrige Vorstellung zeugt den weiteren Irrtum, der ganze Prozeß spiele sich zwischen nur zwei Generationen ab, zwischen heutigen Beitragszahlern und heutigen Rentenbeziehern" und "der naive 'Versicherte' stellt sich vor, seine Beiträge würden zwar zunächst einmal an die heutigen Rentenbezieher ausgeschüttet, nichtsdestoweniger flössen sie in seinem Alter in Gestalt der alsdann von ihm selbstbezogenen Rente an ihn wieder zurück. Daß man die gleichen Gelder nicht zwei mal (konsumtiv) ausschütten kann, so weit denkt er nicht." - Diese Worte stammen von Oswald v. Nell-Breuning.

Aller Sozialaufwand kann immer nur aus dem Volkseinkommen der laufenden Periode gedeckt werden. - Worte von Gerhard Mackenroth.
Die kapitalgedeckte Versicherung genießt nur so lange Vertrauen als man den Bürger von der Tatsache ablenken kann, daß die Währung im Jahre 2000 nur noch ca. ein Viertel ihrer Kaufkraft von 1950 hatte. Keine Regierung kann dafür bürgen, daß in Zukunft die schleichende Geldentwertung oder eine Währungsreform unterbleiben wird. - Die kapitalgedeckte Altersvorsorge hängt in der Luft, wenn der wirtschaftende Nachwuchs fehlt.
Die Verwendung des Begriffs "Versicherung" ist deshalb in den Bereichen der Solidarvorsorge verfehlt. Wenn es eine zukunftssichere Lösung gibt, dann liegt sie in der Solidarleistung.
Das Grundprinzip des Rentensystems muß deshalb das Umlageverfahren sein. Das Umlageverfahren bindet die Rente an die Kaufkraft der Währung. Es bürgt für den Realwert der Rente; dagegen hat die Versicherung nach 45 Jahren allenfalls noch ihren Nominalwert.
Das Umlageprinzip verknüpft die Altersrente selbsttätig mit der wirtschaftlichen Entwicklung, also mit einem steigenden, aber auch mit einem fallenden allgemeinen Wohlstand.
Das Umlageprinzip koppelt auch jede Art von Familienhilfe von unerwünschten staatlichen Eingriffen, wie Almosen oder gar "Zeugungsprämien" ab.

Verschiedene Renten

Für eine gerechte Verteilung der Lasten und andererseits der Vergütung für geleistete Beiträge zum Fortbestand des Gemeinwesens müssen Umlageanteile für Altersrenten (die Mütterrenten sind darin enthalten, müssen aber noch gesetzlich festgeschrieben werden) und Kinderrenten nach einem wohlüberlegten Schlüssel zu individuellen Gesamtabzügen vom Einkommen festgelegt werden. Nach Prof. Schreiber sollten sie 20% des Einkommens nicht überschreiten. - Wer sich nur z. B. bei der Allianz oder der Hannoverschen versichert, der bleibt der "Gesetzlichen Rentenversicherung" einen umlagefähigen Beitragsanteil schuldig.
Die Kinderrente hat den Charakter eines vorgezogenen Kredits zur Mitfinanzierung des Unterhalts und der Ausbildung der Kinder und Heranwachsenden, den diese nach einer angemessenen Zeit der Berufstätigkeit in Form ihrer eigenen Beiträge im Umlageverfahren "zurückzahlen". Selbstverständlich wird die Kinderrente nicht den Kindern ausgezahlt sondern den Eltern als Treuhänder. Prof. Schreiber hat vorgeschlagen, die Kinderrente bis ins 20. Lebensjahr zu zahlen; die "Rückzahlung" soll ab dem 35. Lebensjahr einsetzen. Das staatliche Kindergeld kann dann entfallen.

Zur Mütterrente ist noch klarzustellen, daß die bisher ausgezahlte Rente beiden Elternteilen zu gleichen Anteilen zusteht. Denn beide Eltern haben sowohl den finanziellen als auch den generativen Beitrag in das Altersversorgungssystem eingebracht (die Mutter überwiegend den generativen Anteil). Verstirbt ein Elternteil vorzeitig, so sollen dem anderen Elternteil 60 % der bisherigen Rente zustehen.
Eine Mütterrente sichert das Alter der Frauen, die wegen der Kindererziehung im bisherigen System keinen eigenen Rentenanspruch aus einem entlohnten Arbeitsverhältnis erwerben konnten.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt den "Beitrag zur Aufrechterhaltung der Rentenversicherung, der in Form von Kindererziehung geleistet wird" (BVerfGE 87, 1 <40>).

Stärkere finanzielle Belastung der Kinderlosen

Das derzeitige gesetzliche deutsche Rentensystem bewirkt fehlenden Nachwuchs. Bleibt es dabei, dann versiegt das Rentensystem (zur Auszahlung von Altersrenten).
Ein nach dem "Drei-Generationen-Vertrag" gegliedertes Renten- und Umlagesystem berücksichtigt die stärkere Belastung der Kinderfamilien durch den generativen Beitrag des Kindergroßziehens im Vergleich mit den Kinderlosen, die es an dieser Belastung beteiligen will. Mit dieser Regelung ist keine moralische Wertung verbunden. Eine solche Regelung dient vielmehr einer ausgleichenden Gerechtigkeit und entspricht dem Grundsatz des Art.3/1 GG. Es muß betont werden, daß die Kinderlosen nicht schuld daran sind, wenn sie durch die derzeitigen Renten- und Pflegegesetze bevorzugt und die Kinderfamilien benachteiligt werden. Der Gesetzgeber ist der Schuldige.
Prof. Kurt Biedenkopf hat die herrschende Ungleichbehandlung mit den Worten getadelt: "Der Staat prämiiert die Kinderlosigkeit". Prof. H.-W. Sinn nennt die Altersrente Kinderloser einen "Zugriff auf die Kinder anderer", und in drastischer Verkürzung meint er: "Bismarck hat die Alterssicherung vom Kinderkriegen abgekoppelt." Der Wegfall dieser Begünstigung ließe eine Hinwendung der Paare zum Kind bzw. zur Mehrkinder-Familie erwarten. Dadurch würde auch eine negative und für unser Volk schädliche Bevölkerungspolitik zurückgenommen.
Wollen oder sollen Kinderlose an der gesetzlichen Rentenversicherung als zukünftige Rentenbezieher teilnehmen, so kann das System nur dauerhaft werden, wenn sie einen dem Kindergroßziehen vergleichbaren Ersatzbeitrag zahlen.
Die wertneutrale Folgerung ist, daß ein unterbleibender generativer Beitrag sachlich gerecht durch eine erhöhte Zahlung in das Rentensystem ausgeglichen werden muß. Es steht außer Zweifel, daß das Ergebnis einer Reform des Rentensystems mit solchem Zuschnitt zur Normalisierung der Geburtenzahl beitragen und dadurch dem Rentensystem kein Nachwuchs fehlen wird.

Noch ein Wort zur finanziellen Förderung der Familien: Es wirkt sich nicht vorteilhaft auf die Anhebung der Geburtenrate unseres Volkes aus, wenn man versuchen wollte, den Lebensstandard der Kinderfamilien dem Standard der Kinderlosen durch eine finanzielle Förderung anzugleichen; denn ein voller Ausgleich ist nicht finanzierbar. Eine vollständige Angleichung kostet ca. 350 Milliarden € im Jahr. Die Kinderlosigkeit bliebe prämiiert. Einfacher und die öffentlichen Haushalte nicht belastend ist die Angleichung des Lebensstandards der Kinderlosen an den Standard der Kinderfamilie.

Schlußbemerkung

Die hier angebotenen Vorschläge sind nicht darauf angelegt, die Altersrenten in ihrer bisherigen Höhe anzugreifen. Wohl aber müssen die Beitragszahlungen der Kinderlosen erhöht werden. Das darf nicht plötzlich geschehen, weil sonst einige von ihnen, im Vertrauen auf die bisherige Besserstellung gegenüber Kinderfamilien, eingegangenen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen könnten. Deshalb muß eine Reform hin zum Drei-Generationen-Vertrag in jährlichen Schritten in etwa 7 Jahren erfolgen. Gleichzeitig soll die der Rentenkasse beigeordnete Kasse für die Kindheits- und Jugendrente eingerichtet werden. Ebenso ist in jährlichen Schritten der Rentenanspruch der nicht beitragzahlenden Mutter rechtlich festzuschreiben, wozu dann auch der Rentenanspruch des Vaters hinzugezogen und eingeschränkt werden muß. Es bedarf sicherlich umfangreicher Untersuchungen und Modellrechnungen, um eine gerechte Lösung festzulegen. Auch ist nicht auszuschließen, daß Zwischenphasen fremdfinanziert werden müssen.
Ausschlaggebend ist aber, die bisher unbeachtete existenzsichernde Leistung der Familie für die Solidargemeinschaft anzuerkennen und die unangemessene Besserstellung der Kinderlosen im Rentenrecht zu beenden. Die - alle drei Lebensalter einschließende - Familie, wie sie im Laufe der menschlichen Kulturentwicklung entstanden ist, muß auch für eine zukunftsfähige Industriegesellschaft als Vorbild dienen.

Dezember 2005 D.L.

Das hier in einem kurzen Abriß erfaßte, sehr komplexe Thema ist ausführlicher in folgenden Arbeiten behandelt worden:

Dr. Wilfrid Schreiber, Existenzsicherheit in der Industriegesellschaft - Vorschläge zur "Sozialreform". Schriftenreihe des Bundes katholischer Unternehmer. Verlag J.P. Bachem, Köln 1955 (vergriffen).

Dr. Hans-Werner Sinn, Führt die Kinderrente ein! (FAZ vom 8.6.2005)

Schutzbund für das Deutsche Volk e. V. Postfach 20 17 05 D-80017 München

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