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Volksvertreter ohne Kompetenz

Der Bundestag hat am 12. Mai 2005 mit großer Mehrheit dem EU-Verfassungsvertrag zugestimmt. 569 von 594 Abgeordneten votierten  für die Verfassung, 23 Abgeordnete stimmten mit Nein, zwei Abgeordnete enthielten sich. Am 27. Mai wird der Bundesrat den letzten formalen Schritt zur endgültigen Ratifizierung tun.

Die Debatte im Bundestag war, wie auch das Abstimmungsergebnis, ein Armutszeugnis des Parlaments. Die Abgeordneten aller Fraktionen haben die EU abgefeiert, als wäre damit das Ideal der Menschheit in Erfüllung gegangen. Bundeskanzler Schröder sagte in seiner Regierungserklärung vom 12. Mai 2005, die Verfassung der EU verdiene das Wort "historisch". Zwar erfülle der Verfassungstext nicht alle Hoffnungen, doch sei er "ein sehr guter und fairer Kompromiß". Der Kanzler: "Wer mehr Demokratie will in Europa, muß für die Verfassung stimmen."

Unionsfraktionschefin Angela Merkel (CDU) sagte zur Verfassung, sie könne "aus vollem Herzen Ja sagen, auch wenn mir nicht alles gefällt". Außenminister Joseph Fischer (Grüne/Bündnis90) sagte: "Wer ein friedliches Europa will, der wird zum erweiterten Europa Ja sagen müssen, und wer zum erweiterten Europa Ja sagt, der muß auch zu dieser Verfassung Ja sagen, weil das erweiterte Europa auf der Grundlage der alten Verträge schlicht und einfach nicht mehr demokratisch genug und nach außen nicht mehr handlungsfähig und effizient genug ist." FDP-Fraktionschef Wolfgang Gerhardt unterstützte die Verfassung, hielt der EU aber "Lethargie" vor. Nur wenige Abgeordnete haben die schwerwiegenden Bedenken gegen die EU-Verfassung aufgegriffen. Der CSU-Abgeordnete Dr. Peter Gauweiler will eine Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz einbringen. Immerhin will der Bundespräsident die Entscheidung des Bundesverfasungsgerichts hierüber abwarten, bevor er das Gesetz unterschreibt.

Die Kritik am EU-Verfassungsvertrag ist derartig grundlegend, daß eine Debatte hierüber früher und gründlicher hätte stattfinden müssen. Eine Volksabstimmung, wie in Artikel 20 (2) des Grundgesetzes ausdrücklich gefordert, muß durchgeführt werden, weil Grundsätze staatlicher Souveränität berührt sind. Die überwiegende Mehrheit der Bundestagsabgeordneten hat sich nicht mit dem 480seitgen Vertragswerk auseinandergesetzt, sondern ist blind den Vorgaben der Fraktionsführungen gefolgt. Dies dokumentiert in beschämender Weise eine Befragung von Abgeordneten unmittelbar vor der Abstimmung durch das ARD-Magazin Panorama:

Auszug aus der Sendung vom 12. Mai 2005

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